Betreuung der Kranken durch Amtstraeger im Ruhestand
Krankenbetreuung durch priesterliche Ämter im Ruhestand möglich - Amt erlischt nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand - Beschluss der BAV Ende März 2007 - Verlautbarung auf nak.org am 10.4.2007
Auf nak.org heißt es
"... Stammapostel Wilhelm Leber ließ vorab mitteilen, dass Amtsträger im Ruhestand (ab Priester) künftig mit der Betreuung kranker Glaubensgeschwister beauftragt werden können und zwar dort, wo Bedarf dafür besteht und nach Maßgabe des Bezirksapostels. Die Hauptverantwortung der seelsorgerischen Betreuung liege auch weiterhin beim zuständigen Gemeindepriester".
Amt erlischt nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand
"Nach dem Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche erlischt mit dem Ruhestand eines Amtsträgers nicht sein Amt, sondern der ihm erteilte Amtsauftrag. Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten", heißt es in der Verlautbarung weiter.
Es ist nur zu hoffen, dass sich nicht Ämtern im "aktiven Dienst" und Ämtern im "mobilisierten Dienst" gegenseitig Konkurrenz machen.
Drucken 10.04.2007. 17:49
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
Kommentar zu diesem Beitrag schreiben